Die Arbeiterwohlfahrt ist eine Vereinigung natürlicher und juristischer Personen, die auf Bundes- bis Ortsebene auf der Grundlage des Vereinsrechts organisiert ist. Mitglied der Arbeiterwohlfahrt kann werden, wer das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt anerkennt und sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen will. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind im Statut und den jeweiligen Satzungen geregelt. Ihre persönliche Mitgliedschaft können Sie beantragen bei:
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