Anmeldung und Teilnahmebedingungen

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Anmeldung:

Formulare zum Ausdrucken:

Teilnahme- und Reisebedingungen AWO Neu-Ulm

Nach Anmeldung überweisen Sie bitte unter Angabe von Datum und Reiseziel an die

Neu-Ulmer Arbeiterwohlfahrt OV,
Sparkasse Neu-Ulm,
IBAN DE 40730500000430016022
BIC BYLADEM1NUL

oder

Barzahlung in der Geschäftsstelle

Montag bis Mittwoch 9-13 Uhr,
Donnerstag 14-19 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

Telefon 0731-8001221
Fax 0731-98564-20

Rösch-Reisen

Teilnahme- und Reisebedingungen

1.     Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich oder telefonisch geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir dem Kunden die Reise schriftlich bestätigen. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmern.

2.     Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl ist jeweils bei den Reisen angegeben. Kann wegen Nicht-erreichens dieser Zahl die Reise nicht stattfinden, so sind wir berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits bezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

3.     Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Erst mit Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden bei uns, wird diese Erklärung wirksam.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reise- vorbereitungen und Aufwendungen zu verlangen.

3a. Rücktritt bei Mehrtagesreisen

Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Bis 45 Tage vor Reisebeginn       = 15 % des Gesamtpreises
bis 21 Tage vor Reisebeginn       = 30 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn       = 50 % des Gesamtpreises
bis   7 Tage vor Reisebeginn        = 75 % des Gesamtpreises
bis   1 Tag vor Reisebeginn           = 80 % des Gesamtpreises

⊗ ab dem Tag des Reisebeginns bzw. Nichtantritt der Reise fallen 100 % des Gesamtpreises an.

Bei Ausfall eines Teilnehmers im Doppelzimmer gilt die Buchung für beide Teilnehmer als storniert; es sei denn, eine Ersatzperson tritt in den Reisevertrag ein. Ein Angebot für die verbleibende Person auf ein Einzelzimmer besteht grundsätzlich nicht. Falls eine Einzelunterbringung möglich ist, erfolgt diese nur gegen Zahlung des Einzelzimmerzuschlags.

Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

3b. Rücktritt bei Tagesreisen

Kunden haben auch hier ein Rücktrittsrecht. Es werden in diesem Fall folgende Erstattungsansprüche geltend gemacht:

bis 28 Tage vor dem Reisetermin                = 10 €
bis 14 Tage vor dem Reisetermin                = 20 €
bis   7 Tage vor dem Reisetermin                = den vollen Reisepreis.

Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4.     Zahlungsbedingungen – Mehrtagesreisen

Nach Vertragsabschluss (Reisebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins gem. § 651 b BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens 100 €, fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde.

5.     Zahlungsbedingungen – Tagesreisen

Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden (Tagesreise), schließt sie keine Übernachtung und Verköstigung mit ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde den Betrag von 75 € nicht, so werden mit Vertragsabschluss ohne Aushändigung des Sicherungsscheines sofort der Gesamtpreis fällig.

Bei Nichtzahlung des Fahrpreises kommt der Vertrag nicht zustande. Es besteht dann kein Anspruch auf Reiseteilnahme.

6.     Außergewöhnlich Umstände

Wird eine Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir wie auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

7.     Haftung

Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dasselbe gilt, falls ein bei Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Dasselbe gilt, falls wir für einen bei Ihnen entstandenen Schaden lediglich aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.     Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, eventuell auftretende Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Die örtlichen Ansprechpartner werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Sind wir selbst Veranstalter, so muss uns eine angemessene Frist eingeräumt werden, um Abhilfe zu schaffen.

9.     Versicherung

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

10.  Reiseleitung

Bei allen unseren Reisen werden Sie von mindestens einem/r Reiseleiter/in betreut.

11.  Ansprüche aus dem Reisevertrag

Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiserückkehrdatum beim Veranstalter geltend zu machen. Nach Fristablauf können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmer/in ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Sind die Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt

12.  Allgemeines

Die Berücksichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Stand 20.10.2010

Molfender

Außerdem können Sie hier bei Fragen zu den Reisen gerne per Mail Kontakt zu unserem Reiseteam aufnehmen

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